Cannabis fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz. Daraus geht hervor: Konsumieren ist erlaubt, aber Besitz, Handel und Anbau von Cannabis sind verboten. Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass kleine Mengen dabei strafrechtlich geduldet würden. Tatsächlich liegt die Grenze des Gesetzes aber bei Null. Die berühmt berüchtigte „geringfügige“ Menge“ kann lediglich dazu führen, dass das Verfahren eingestellt wird – und in den meisten Fällen findet das auch statt. Darauf kann man sich aber nicht verlassen, denn die Entscheidung liegt im Ermessen des jeweiligen Staatsanwalts.