Fangen wir mal ganz von vorne an, viele von euch haben sicherlich schonmal von dem Deutschen Patent und Markenamt gehört. Bei diesem kann man seine Marke oder sein Logo schützen lassen, damit dritte dieses nicht verwenden um Geld damit zu machen.
An und für sich ist das ganze recht simpel, man trägt eine Wortmarke, also ein geschriebenes Wort oder eine Bildmarke wie zum Beispiel ein Logo einer Firma oder was auch immer in das DPMA ein. Und ab diesem Zeitpunkt wo das Deutsche Patent und Markenamt dieser Eintragung zustimmt gilt die Wort oder Bildmarke als geschützt.
So ist man auf der sicheren Seite, dass einem DIE Idee oder der Künstlername welchen man trägt nicht geklaut wird, denn nichts wäre ärgerlicher als das!
Auch sollte man bevor man eine Firma gründet oder ein Produkt auf den Markt bringt auf der Webseite des Deutschen Patent und Markenamtes nachschauen, ob es eben dieses nicht schon als eingetragene Marke gibt.
Man kann seine Marke auch auf verschiedenen Weisen eintragen lassen, entweder nur in Deutschland, was bedeuten würde, dass außerhalb von Deutschland Firmen oder andere Personen diesen Namen dennoch verwenden dürfen. Oder aber auf Europäischer oder Internationaler Ebene. Damit ist man dann sicher, dass es keine zweite Firma oder kein zweites Produkt mit diesem Namen auf der Welt geben wird.
Und wenn dieser Fall aber dennoch mal auftreten sollte, kann man dagegen klagen und wird die Klage mit einem eingetragenen Namen auch gewinnen. Zudem kann man den Beklagten auch noch auf Schadensersatz verklagen, um so den entstandenen Schaden zu bezahlen.
Allerdings kommt es auch oft zu Missverständnissen! So hat sich eine Firma das „@“ als Wortmarke eintragen lassen, und das erfolgreich!
Auf den ersten Blick denken hier viele Leute, es handelt sich um eine Firma die nur darauf aus ist, sämtliche Leute abzumahnen, um so einen ganzen Batzen Geld zu scheffeln, doch dem ist nicht so!
Bei der Firma handelt es sich um @ T.E.L.L. GmbH. Auf deren Webseite www.etell.de gibt es eine Pressemitteilung zu eben diesem geschützen Markennamen.
Hier wird deutlich erklärt, das es nicht um das @ als alleiniges Zeichen geht. Sondern um das @ in Verbindung mit einem Firmennamen so wie es eben in @ T.E.L.L. GmbH vorhanden ist.
Denn genau das soll durch die Eintragung des @ als Wortmarke verhindert werden. Es ist nicht das Ziel kleine Firmen oder Privatperson abzumahnen, nur weil sie ein @ verwenden. Da dies in jeder Mail Adresse auftaucht wäre dies schließlich fatal!
Auch erklärte die Firma, dass bei einer eventuellen „Kopie“ immer auch genau abgewogen wird, inwiefern dies deren eingetragene Wortmarke verletzt!
Auch wenn es auf den ersten Blick ein wenig seltsam klingt, hier sind keine bösen Absichten in Planung. Wenn dem so wäre, hätte das Deutsche Patent und Markenamt eben diese Eintragung sicher auch nicht zugestimmt!
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Fangen wir mal ganz von vorne an, viele von euch haben sicherlich schonmal von dem Deutschen Patent und Markenamt gehört. Bei diesem kann seine Marke oder sein Logo schützen lassen damit dritte dieses nicht verwenden um Geld damit zu machen.