1. Mai 16th, 2012 at 09:36 | #1

    Laut der Rahmengartenordnung haben Pflanzen bei Erreichen der Höchtwuchslänge selbstständig das Wachstum einzustellen. Zuwiderhandlungen werden durch einhundert Schläge mit dem Zollstock des Kleingartenvereinsvorsitzenden bestraft. Im Widerholungsfalle hat der Pächter der Kleingartenparzelle eigenhändig das Bundeskleingartengesetz in die Rinde jedes auf seiner Parzelle wachsenden Baumes zu ritzen. Dabei darf die Schriftgröße eine Größe von 14 Punkt nicht überschreiten. Der Kleingartenvereinsvorsitzende ist dafür verantwortlich, die ordnungsgemäße Ausführung zu überwachen. Bei Betreten des Kleingartens ist das Hirn auszuschalten, um sicherzustellen, dass der gesamte Verein in seiner peniblen Paragraphenreiterei nicht beeinträchtigt wird. Und das für nur einen Euro pro Quadratmeter und Jahr! Ein Schnäppchen!

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